Nutzungsbedingungen
Inveniens GmbH| Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Karriereberatungs- und Vermittlungsleistung für Kandidaten durch die Inveniens GmbH Stand: 06.06.2023
Die Inveniens GmbH (nachfolgend „Inveniens“) ist eine Personalberatung und -vermittlung, die auf die dauerhafte Karriereberatung von „Kandidaten“ und deren Vermittlung an „Kanzleien und Unternehmen“ spezialisiert ist. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Inveniens und dem Kandidaten.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Sofern in diesen Nutzungsbedingungen einer der untenstehenden Begriffe verwendet wird, hat dieser ausschließlich die zu dem jeweiligen Begriff nachfolgend definierte Bedeutung, wobei die männliche Bezeichnung als Überbegriff lediglich zur Vereinfachung ausgewählt worden ist:
„Kandidaten“ sind Juristinnen, Juristen, Steuerberaterinnen und Steuerberater, die sich bei Inveniens registriert oder auf eine von Inveniens näher beschriebene Stelle beworben haben. Unter den Kandidatenbegriff fallen auch Juristinnen, Juristen, Steuerberaterinnen und Steuerberater, die ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder einem der zuvor nicht genannten Staaten erworben haben und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer deutschen Arbeitserlaubnis erfüllen oder diese Voraussetzungen in der Zukunft erfüllen können bzw. dies anstreben. Auch Absolventinnen und Absolventen eines entsprechenden Studiums sind Kandidaten.
„Kunden“ sind Wirtschaftskanzleien, Großkanzleien, mittelständische Kanzleien, Kanzleiboutiquen sowie sonstige Unternehmen, die mit Inveniens einen Vertrag über die Personalvermittlung von Kandidaten abgeschlossen haben.
„Stellen“ sind über Inveniens zu besetzende Positionen bei Kunden. Unter den Stellenbegriff fallen Anstellungen sowie projektbasierte Tätigkeiten (z.B. Secondment) bei Kunden.
„Vermittlung“ bedeutet Herstellung des Kontaktes zwischen dem Kandidaten und Kunden mit dem Ziel, dem Kandidaten bei beim Kunden eine Anstellung oder projektbasierte Tätigkeit zu ermöglichen. Die Vermittlung auf eine konkrete Stelle endet, wenn zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ein Vertrag über eine Anstellung oder projektbasierte Tätigkeit über diese Stelle zustande kommt oder der Kandidat oder der Kunde ein Beschäftigungsverhältnis endgültig abgelehnt haben.
„Karriereberatung“ bedeutet fortlaufende Beratung des Kandidaten zu dessen beruflichem Werdegang, Zielvorstellungen und den Möglichkeiten einer Vermittlung an einen Kunden.
§ 2 Gegenstand der Vereinbarung und Leistungen von Inveniens
Das Vertrags- und Leistungsangebot von Inveniens richtet sich ausschließlich an Kandidaten im Sinne des § 1, die Interesse an einer Anstellung oder freiberuflichen Tätigkeit bei einem Kunden haben.
Inveniens sieht sich hierbei Kandidaten und Kunden gleichermaßen verpflichtet. Inveniens möchte dem Kandidaten eine seinen Wünschen und Zielvorstellungen entsprechende Stelle vermitteln. Zugleich erhält Inveniens Informationen zu offenen Stellen vom Kunden selbst und möchte diesem einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vermitteln. Inveniens begleitet und unterstützt den Bewerbungs- und Rekrutierungspprozess und steht hierbei sowohl dem Kandidaten als auch dem Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung.
Den Kandidaten bietet Inveniens eine dauerhafte Karriereberatung und die Möglichkeit der Vermittlung einer Stelle bei einem Kunden an. Ein Anspruch auf die Erbringung dieser nachfolgend näher beschriebenen Leistungen besteht nicht. Die Leistungserbringung durch Inveniens erfolgt auf freiwilliger Basis.
1. Karriereberatung durch Inveniens
Um dem Kandidaten eine seinen Anforderungen und Fähigkeiten entsprechende Stelle und zugleich dem Kunden einen für die zu besetzende Stelle geeigneten Kandidaten vorschlagen zu können, wird Inveniens im Regelfall die Bewerbungsunterlagen des Kandidaten sichten, sich mit dem Kandidaten zu dessen Vorstellungen und Zielen (z. B. Position, Arbeitsort, Gehaltsvorstellungen etc.) abstimmen und sodann zu den Möglichkeiten einer (Stellen-) Vermittlung beraten. Das Leistungsangebot von Inveniens erstreckt sich hierbei nicht nur auf solche Stellen, die auf der Website von Inveniens näher beschrieben werden. Inveniens analysiert darüber hinaus auch den Stellenmarkt und nimmt Kontakt mit den Kunden bzw. den dortigen Ansprechpartnern auf und versucht auf diesem Wege, ergänzende Informationen zu den nicht öffentlich ausgeschriebenen Stellen und den Möglichkeiten der Vermittlung eines Kandidaten zu erhalten.
Sofern Inveniens eine Bewerbung eines Kandidaten auf eine Stelle nach eigenem Ermessen für sinnvoll hält, schlägt sie dem Kandidaten diese Stelle und die Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen (ausschließlich nach Einverständnis des Kandidaten) an den betreffenden Kunden vor.
Auch nach erfolgreicher Erstvermittlung berät Inveniens den Kandidaten fortlaufend zu seiner Karriereplanung bzw. seinen beruflichen Zielen sowie auf Wunsch zu den Möglichkeiten einer weiteren Vermittlung, sofern der Kandidat den Vertrag mit Inveniens nicht – wie unter § 7 beschrieben – zuvor kündigt.
2. Vermittlungsleistung durch Inveniens
Sofern der Kandidat Interesse an einer von Inveniens vorgeschlagenen Stelle hat und sich auf diese bewerben möchte, erstellt Inveniens auf Basis der vom Kandidaten bereitgestellten Unterlagen/ Informationen eine Bewerbung und übermittelt diese im Regelfall zunächst in anonymisierter Form an den Kunden. Besteht seitens des Kunden Interesse an einem Vorstellungsgespräch, erhält der Kandidat eine Benachrichtigung und hat die Möglichkeit, in die Übermittlung seiner vollständigen, nicht anonymisierten
Bewerbungsunterlagen durch Inveniens einzuwilligen. Mit Einwilligung des Kandidaten kann Inveniens dem Kunden auch sofort dessen nicht-anonymisierten Bewerbungsunterlagen übersenden.
Ist der Kandidat mit der Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen einverstanden, übermittelt Inveniens diese an den Kunden und begleitet bzw. unterstützt den Bewerbungsprozess. Inveniens erbringt hierbei allein eine Vermittlungsleistung und wird nicht Vertragspartei eines Vertrages, den ein Kandidat und ein Kunde über eine von Inveniens vermittelte Stelle abschließen. Für die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Kandidat und Kunde sind alleine die Parteien des vorgenannten Vertrages verantwortlich.
Das Vermittlungsangebot von Inveniens richtet sich ausschließlich an Kandidaten, die ihren Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder einem der zuvor nicht genannten Staaten erworben haben und die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer deutschen Arbeitserlaubnis erfüllen.
3. Kein Leistungsanspruch gegenüber Inveniens
Da die Beratungs- und Vermittlungsleistungen von Inveniens auf freiwilliger Basis erfolgen, hat der Kandidat weder einen Anspruch darauf, dass ihm eine oder mehrere Stellen vorgeschlagen werden, noch dass Inveniens seine Bewerbungsunterlagen an einen Kunden übermittelt oder detailliertere Informationen zu einer Stelle offengelegt werden.
Inveniens übernimmt zudem auch keine Gewähr dafür, dass eine Stelle, die auf der Website von Inveniens näher beschrieben ist bzw. auf die sich der Kandidat bewerben möchte, auch tatsächlich zu besetzen ist und den vom Kunden beschriebenen Inhalt hat. Gleichermaßen hat der Kandidat auch keinen Anspruch darauf, dass er der einzige Kandidat ist, dem Inveniens eine Stelle vorschlägt und/oder dessen Bewerbung von Inveniens an den Kunden weitergeleitet wird.
Darüber hinaus hat der Kandidat gegenüber Inveniens auch weder einen Anspruch auf Einstellung bzw. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit bei einem Kunden noch übernimmt Inveniens eine Garantie für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Kandidaten und dem Kunden. Die Kunden entscheiden vielmehr selbst, ob sie einen von
Inveniens vorgeschlagenen Kandidaten zum Bewerbungsgespräch einladen und mit diesem einen (Arbeits- oder Projekt-)Vertrag abschließen. Auch der Kandidat selbst ist rechtlich nicht verpflichtet, ein Vertragsangebot eines Kunden anzunehmen.
§ 3 Vertragsschluss
Der Kandidat kann den vorliegenden Vertrag mit Inveniens sowohl über die Website von Inveniens als auch per E-Mail abschließen.
Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich auf Deutsch.
1. Vertragsschluss über eine Website
Der Kandidat hat die Möglichkeit, den Vertrag mit dem zuvor beschriebenen Inhalt über eine Website abzuschließen, indem er das mit der Hinterlegung des entsprechenden Formulars verbundene Vertragsangebot von Inveniens durch Registrierung bzw. Bewerbung auf eine nähere beschriebene Stelle und Betätigen des „Absenden-Buttons“ annimmt. Vor dem endgültigen Absenden der vom Kandidaten eingegebenen Informationen hat er die Möglichkeit, seine Angaben zu kontrollieren und ggfs. zu ändern. Nach Absenden des Formulars erhält der Kandidat eine Bestätigungsmail an die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse. Inveniens speichert den Vertragstext sowie die auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Nachrichten und stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kopie der Dokumente zur Verfügung.
2. Vertragsschluss per E-Mail
Alternativ kann der Kandidat den Vertrag auch per E-Mail abschließen. Inveniens gibt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) auf Abschluss des Vertrages durch Zusendung der für die Registrierung bei Inveniens benötigten Unterlagen sowie der vorliegenden Nutzungsbedingungen ab. Der Vertragsschluss erfolgt dadurch, dass der Kandidat das Angebot durch Übermittlung seiner Bewerbungsunterlagen an Inveniens annimmt.
§ 4 Pflichten des Kandidaten
Der Kandidat hat im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses folgende Mitwirkungs-, Informations- und Verschwiegenheitspflichten zu erfüllen:
1. Mitwirkungspflichten
Um die unter § 2 beschriebenen Leistungen erbringen zu können, benötigt Inveniens die folgenden Nachweise über die fachliche Qualifikation des Kandidaten sowie die weiteren, nachstehend aufgeführten Unterlagen (zumindest in Kopie):
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) / Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
(falls vorhanden) - Fachanwaltsturkunde (falls vorhanden)
- ggfs. weitere Qualifikationsnachweise (z. B. Schwerpunktanerkennungen; Zusatzbezeichnungen)
- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (nur für Honoraranwälte)
Der Kandidat versichert, dass die überlassenen Nachweise in der übermittelten Fassung ausgestellt worden sind und die vom Kandidaten selbst gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Er darf Inveniens insbesondere keine gefälschten oder sonst wie unrichtigen Bewerbungsunterlagen übermitteln.
2. Informationspflichten
Während einer laufenden Vermittlung ist der Kandidat verpflichtet, Inveniens unverzüglich das Ruhen sowie die Rücknahme und/oder den Widerruf der Zulassung anzuzeigen.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kandidat, Inveniens das Zustandekommen eines (Arbeits- oder Projekt-)Vertrages mit dem Kunden anzuzeigen.
Da sich die Höhe des Provisionsanspruchs von Inveniens gegenüber dem Kunden aus der zwischen dem Kandidaten und dem Kunden vereinbarten Vergütung und dem Inhalt und Umfang der Tätigkeit des Kandidaten ergibt, ist der Kandidat verpflichtet, auf Nachfrage von Inveniens, die vereinbarte Vergütungshöhe mitzuteilen. In diesem Fall ist der Kandidat, der mit einem Kunden einen Vertrag über eine Festanstellung abgeschlossen hat, verpflichtet, Inveniens das mit dem Kunden vereinbarte Brutto-Jahreszielgehalt offenzulegen. Im Falle der erfolgreichen Vermittlung eines Projektvertrages, ist der Kandidat auf Nachfrage von Inveniens verpflichtet, Inveniens das vereinbarte Grundgehalt sowie die geleisteten Arbeitszeiten offenzulegen. Der Kandidat kann der vorstehenden Verpflichtung durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages oder des Projektvertrages
inklusive einer Kopie der Stundenabrechnung nachkommen.
3. Verschwiegenheitspflichten
Der Kandidat verpflichtet sich bezüglich vertraulicher Informationen, die ihm im Rahmen des vorliegenden Vertrages bekannt geworden sind, diese geheim zu halten, nicht gegenüber Dritten offenzulegen und nicht zum Zwecke der eigenen, direkten Bewerbung bei dem Kunden unter Umgehung von Inveniens zu nutzen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere die Identität des Kunden und der Name des dortigen Ansprechpartners. Die vorgenannten Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 5 Rechnungsstellung für Projektverträge
Inveniens erstellt für Kandidaten, die mit einem Kunden nach der Vermittlung durch Inveniens einen Projektvertrag abgeschlossen und dort auf selbständiger Basis ihre (Dienst-)Leistungen erbracht haben, in deren Namen die Rechnung für die im Rahmen des Projektvertrages erbrachten Leistungen und übermittelt die Rechnung des Kandidaten an den betreffenden Kunden. Hierdurch entsteht dem Kandidaten kein finanzieller Aufwand.
Damit Inveniens die Rechnung erstellen kann, muss der Kandidat Inveniens seine Steuernummer und Bankverbindungsdaten mitteilen und einen entsprechenden (Arbeits-)Nachweis über die jeweils erbrachten Leistungen übermitteln. Der Kandidat ist insoweit verpflichtet, Inveniens die Anzahl der Stunden, die er im Rahmen eines Projektes innerhalb einer bestimmten Zeitperiode gearbeitet hat, mitzuteilen und als Nachweis hierüber die von dem Kunden und dem Kandidaten unterzeichnete Kopie der
Stundenabrechnung zur Verfügung zu stellen. Der Kandidat muss den vorbezeichneten Nachweis jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen beim Kunden erbracht worden sind, vorlegen.
Inveniens wird sodann auf Basis der Angaben des Kandidaten die Rechnung in dessen Namen erstellen und diese dem betreffenden Kunden zusammen mit der Kopie der Stundenabrechnung zukommen lassen kann. Der Kandidat erhält von Inveniens eine Kopie der Rechnung.
Der Rechnungsbetrag steht in voller Höhe dem Kandidaten zu. Sollte der Kunde die Rechnung – entgegen der rechnungsgegenständlichen Vorgaben – an Inveniens bezahlen, so verpflichtet sich Inveniens, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge an den Kandidaten zu überweisen.
§ 6 Vergütung; Provision; Reisekosten
Die (Beratungs- und Vermittlungs-)Leistungen, die Inveniens im Rahmen dieses Vertrages erbringt, sind für den Kandidaten ohne finanziellen Aufwand. Der Kandidat schuldet Inveniens also insbesondere keine Provision für die erfolgreiche Vermittlung an einen Kunden.
Der Kandidat hat gegenüber Inveniens keinen Anspruch auf Erstattung der für einen von Inveniens vermittelten Vorstellungstermin bei einem Kunden ggfs. anfallenden Reisekosten.
§ 7 Laufzeit und Beendigung des Vertrages, nachvertragliche Pflichten
Dieses Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann vom Kandidaten und Inveniens jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich, mündlich oder in Textform erklärt werden.
Alternativ kann der Kandidat Inveniens auch mitteilen, dass er für einen bestimmten Zeitraum keine Beratungs- und/oder Vermittlungsdienstleistung(en) erhalten möchte. Inveniens wird dies entsprechend berücksichtigen und umsetzen.
Der Kandidat verpflichtet sich für die Dauer von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er erstmals über das Interesse der jeweiligen Kanzlei oder Unternehmung informiert worden ist, Inveniens jeden Abschluss eines Arbeits- oder Projektvertrages mit dem betreffenden Kunden, dem eine Vermittlungsleistung von Inveniens zugrunde liegt, anzuzeigen und im Falle einer Festanstellung das vereinbarte Brutto-Jahreszielgehalt bzw. im Falle einer projektbasierten Tätigkeit die geleisteten Dienste pro Monat im betreffenden Zeitraum mitzuteilen. Diese Verpflichtung zur Anzeige des Vertragsabschlusses mit einem Kunden gilt auch für Kandidaten mit Projektverträgen, die nach erfolgreicher Vermittlung an einen Kunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach dem Ende ihrer Tätigkeit bei beim Kunden mit diesem einen Vertrag über eine Festanstellung abschließen.
Inveniens benötigt die zuvor dargestellten Informationen, um das Bestehen und die Höhe des Provisionsanspruchs gegenüber dem Kunden feststellen zu können. Seiner vorstehenden Verpflichtung kann der Kandidat durch einfache Mitteilung oder Vorlage einer Kopie des Arbeits- bzw. Projektvertrages inklusive der Stundenabrechnung nachkommen.
§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung
Inveniens haftet gegenüber dem Kandidaten unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund arglistig verschwiegener Mängel, nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kandidat regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Inveniens der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, haftet Inveniens gegenüber den Kandidaten nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen.
Die in diesem § 8 getroffenen Regelungen zur Haftung gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen, Verrichtungsgehilfen und leitende Angestellte von Inveniens.